OLG Köln - Urteil vom 16.04.2021
19 U 53/20
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 24.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 430/19

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Mercedes Benz mit einem Motor der Baureihe OM 651Einbau eines ThermofenstersPrüfstandoptimierte AbschalteinrichtungRegelung der Kühlmitteltemperatur

OLG Köln, Urteil vom 16.04.2021 - Aktenzeichen 19 U 53/20

DRsp Nr. 2021/7682

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Mercedes Benz mit einem Motor der Baureihe OM 651 Einbau eines Thermofensters Prüfstandoptimierte Abschalteinrichtung Regelung der Kühlmitteltemperatur

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.03.2020 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (8 O 430/19) einschließlich des ihm ab dem 25.02.2020 zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Gericht des ersten Rechtszugs, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens vorbehalten bleibt, zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe

I.

Auf der Grundlage der verbindlichen Bestellung vom 27.03.2014 (K1 = Bl. 22 GA) erwarb der Kläger von der A GmbH in B den streitgegenständlichen Pkw Mercedes Benz E 220 CDI zum Preis von 31.450 €. In ihm verbaut ist ein Dieselmotor des Typs OM 651. Er ist der Schadstoffklasse Euro 5 zugeordnet. Herstellerin und Entwicklerin des Fahrzeugs ist die Beklagte.

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