Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.03.2020 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Auf der Grundlage der verbindlichen Bestellung vom 27.03.2014 (K1 = Bl. 22 GA) erwarb der Kläger von der A GmbH in B den streitgegenständlichen Pkw Mercedes Benz E 220 CDI zum Preis von 31.450 €. In ihm verbaut ist ein Dieselmotor des Typs OM 651. Er ist der Schadstoffklasse Euro 5 zugeordnet. Herstellerin und Entwicklerin des Fahrzeugs ist die Beklagte.
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