Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 08.10.2019
aufgehoben
und die Klage
abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtstreits in beiden Instanzen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern diese vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:
1.Instanz: bis 50.000,00 €,
2.Instanz: bis 45.000,00 €
I.
A.
Die Klägerin macht als Erwerberin eines Pkw ... gegen die Beklagte als Verkäuferin und Herstellerin des Fahrzeuges Schadensersatzansprüche geltend, gestützt auf die Behauptung in dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung enthalten.
1. 2.
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