I. Beide Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 13.07.2020 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam -
II. Für den Kläger besteht Gelegenheit, sich zu der beabsichtigten Zurückweisung seines Rechtsmittels binnen drei Wochen ab der Zustellung dieses Beschlusses zu äußern. Ihm bleibt anheimgestellt, die Berufung - aus Gründen der Kostenersparnis gemäß GKG -KV Nr. 1222 - vor dem Ablauf dieser Frist zurückzunehmen.
I.
Der Kläger verlangt von der Beklagten Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Neuwagens der Marke Mercedes-Benz ... mit dem verbauten Motor OM 651 Euro 5. Wegen der tatsächlichen Feststellungen wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen, § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO.
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