OLG Bamberg - Urteil vom 02.02.2021
6 U 46/20
Normen:
StGB § 263; ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Bayreuth, vom 23.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 46/20

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Porsche CayenneVoraussetzungen für einen schlüssigen und erheblichen Parteivortrag

OLG Bamberg, Urteil vom 02.02.2021 - Aktenzeichen 6 U 46/20

DRsp Nr. 2021/17322

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Porsche Cayenne Voraussetzungen für einen schlüssigen und erheblichen Parteivortrag

Zu den Anforderungen an einen schlüssigen Sachvortrag von konkreten Anhaltspunkten für eine vorsätzlich sittenwidrige Handlung der beklagten Herstellerseite in einem sog. Dieselabgasfall (hier: bei einem Porsche Cayenne - Fortführung von BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR ZR 397/19 - sowie Beschluss des BGH vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19 -).

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 23.04.2020, Az. 21 O 413/19, wird zurückgewiesen.

2.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Bayreuth ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Normenkette:

StGB § 263; ZPO § 97 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Klägerin verlangt Schadensersatz von der Beklagten als Fahrzeugherstellerin nach einem Pkw-Kaufvertrag.

1. 1. 2. 1. 2. 2. 3. 4.