Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts vom 24. Januar 2020, Az.:
Der Kläger ist des Rechtsmittels gegen das Urteil des Landgerichts vom 24. Januar 2020 auf Grund seiner Rechtsmittelrücknahme verlustig.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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