OLG Köln - Urteil vom 11.06.2021
19 U 111/20
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 28.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 7/20

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Seat Leon mit einem Motor der Baureihe EA 288Temperaturabhängige Steuerung des Emissionskontrollsystems

OLG Köln, Urteil vom 11.06.2021 - Aktenzeichen 19 U 111/20

DRsp Nr. 2021/14200

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Seat Leon mit einem Motor der Baureihe EA 288 Temperaturabhängige Steuerung des Emissionskontrollsystems

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das am 28.08.2020 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Köln (10 O 7/20) einschließlich des ihm ab dem 31.07.2020 zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Gericht des ersten Rechtszugs, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens vorbehalten bleibt, zurückverwiesen.

2.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe

I.

Wegen der tatsächlichen Feststellungen wird nach §§ 540 Abs. 1, 2, 313a Abs. 1 ZPO auf den Tatbestand der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen.

II.

Die zulässige Berufung des Klägers hat vorläufigen Erfolg. Denn auf seinen diesbezüglichen Antrag hin ist das angefochtene Urteil nach § 538 Abs. 2 S.1 Nr. 1 ZPO aufzuheben und der Rechtsstreit ist zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückzuverweisen.