Auf die Berufung der Parteien wird das Urteil der 13. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Bonn vom 18.10.2019 (
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.021,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 19.576,00 € ab dem 03.07.2019 bis zum 30.09.2019 sowie aus 19.021,37 € ab dem 01.10.2019 zu zahlen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs PKW Seat A Style 2,0 TDI, FIN: B.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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