OLG Düsseldorf - Urteil vom 08.04.2020
18 U 217/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; BGB § 849;
Vorinstanzen:
LG Kleve, vom 10.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 369/18

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Skoda mit einem Motor der Baureihe EA 189Kein Anspruch auf Deliktszinsen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2020 - Aktenzeichen 18 U 217/19

DRsp Nr. 2021/1031

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Skoda mit einem Motor der Baureihe EA 189 Kein Anspruch auf Deliktszinsen

§ 849 BGB enthält keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz dahin, dass deliktische Schadensersatzansprüche stets von ihrer Entstehung an zu verzinsen sind.

Tenor

Die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 10.05.2019, Az. 3 O 369/18, werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 59% und die Beklagte 41%.

Dieses und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31; BGB § 849;

Gründe

A.

1. 2. 3. 1. 2. 3.