Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Klägers wird das am 31. Juli 2020 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Halle wie folgt abgeändert:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 10.520,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.12.2019 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des KFZ Typ Skoda Superb (1968 ccm/125 kW/170 PS), FIN ... .
2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des in Ziffer 1. genannten PKW in Annahmeverzug befindet.
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