1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 27.07.2020 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Potsdam, Az.
2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
Die Klägerin erwarb am 01.04.2017 einen Skoda Superb zum Preis von 31.800 €. Der Pkw ist mit einem Dieselmotor des Typs EA288 ausgestattet. Für den Fahrzeugtyp wurde die Typgenehmigung nach der VO (EG) Nr. 715/2007 mit der Schadstoffklasse Euro 6 erteilt. Die Beklagte ist Herstellerin des Motors.
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