Auf die Berufung der Beklagten zu 3) wird das Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern vom 05.09.2019, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.439,89 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.08.2018 zu zahlen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges Skoda Yeti 2.0 TDI mit der FIN ........
(2)Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten seines Prozessbevollmächtigten in Höhe von 1.100,51 € freizustellen.
(3)Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die weitergehende Berufung der Beklagten zu 3) wird zurückgewiesen.
3.Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
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