OLG Zweibrücken - Urteil vom 24.06.2020
7 U 206/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; BGB § 849;
Vorinstanzen:
LG Kaiserslautern, vom 05.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 373/18

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Skoda Yeti 2.0 TDIKein Anspruch auf Deliktzinsen

OLG Zweibrücken, Urteil vom 24.06.2020 - Aktenzeichen 7 U 206/19

DRsp Nr. 2020/16996

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Skoda Yeti 2.0 TDI Kein Anspruch auf Deliktzinsen

Soweit in der Rechtsprechung und Literatur teilweise die Auffassung vertreten wird, in "Dieselskandal"-Fällen bestehe ein Anspruch auf Verzinsung der auf Erstattung des Kaufpreises gerichteten Schadensersatzforderung nach § 849 BGB, vermag der Senat dem nicht zu folgen, weil die Vorschrift keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz enthält, deliktische Schadensersatzansprüche stets von ihrer Entstehung an zu verzinsen.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten zu 3) wird das Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern vom 05.09.2019, Az. 3 O 373/18, teilweise abgeändert und neu gefasst:

(1)

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.439,89 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.08.2018 zu zahlen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges Skoda Yeti 2.0 TDI mit der FIN ........

(2)

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten seines Prozessbevollmächtigten in Höhe von 1.100,51 € freizustellen.

(3)

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die weitergehende Berufung der Beklagten zu 3) wird zurückgewiesen.

3.

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

4. 5. 6. 7.