Auf die Berufung der Klagepartei wird das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 15.07.2019 (Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei 123,67 € Zinsen zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, die Klagepartei von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 334,75 € freizustellen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung der Klagepartei wird zurückgewiesen.
III.Die Klagepartei trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.
IV. V.
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