OLG Nürnberg - Endurteil vom 13.10.2021
12 U 3012/19
Normen:
ZPO § 256;
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, vom 15.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 8997/18

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Skoda Yeti mit einem Motor der Baureihe EA 189Anrechnung von NutzungsvorteilenErreichen der erwarteten Gesamtlaufleistung des FahrzeugsLaufleistung des Fahrzeugs im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung

OLG Nürnberg, Endurteil vom 13.10.2021 - Aktenzeichen 12 U 3012/19

DRsp Nr. 2021/16994

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Skoda Yeti mit einem Motor der Baureihe EA 189 Anrechnung von Nutzungsvorteilen Erreichen der erwarteten Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs Laufleistung des Fahrzeugs im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung

Der Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB des Käufers eines Fahrzeugs, dessen Motorsteuerung mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung der Abgasreinigung ausgestattet ist, ist bei Erreichen der erwarteten Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs auch dann durch die gezogenen Nutzungsvorteile aufgezehrt, wenn der Käufer nicht im Wege des sog. großen Schadensersatzes Rückabwicklung beansprucht, sondern im Wege des sog. kleinen Schadensersatzes Ersatz der Wertminderung.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Klagepartei wird das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 15.07.2019 (Az. 9 O 8997/18) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei 123,67 € Zinsen zu zahlen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klagepartei von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 334,75 € freizustellen.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die weitergehende Berufung der Klagepartei wird zurückgewiesen.

III.

Die Klagepartei trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.

IV. V.