OLG Brandenburg - Urteil vom 28.06.2022
6 U 16/20
Normen:
BGB § 812 Abs. 1 S. 1; BGB § 138 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Cottbus, vom 11.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 288/16

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Caddy mit einem Motor der Baureihe EA 189Voraussetzungen eines wucherähnlichen Rechtsgeschäftes (vorliegend verneint)Anrechnung gezogener Nutzungen

OLG Brandenburg, Urteil vom 28.06.2022 - Aktenzeichen 6 U 16/20

DRsp Nr. 2022/12446

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Caddy mit einem Motor der Baureihe EA 189 Voraussetzungen eines wucherähnlichen Rechtsgeschäftes (vorliegend verneint) Anrechnung gezogener Nutzungen

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.12.2019 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Cottbus, Az. 3 O 288/16, teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf einen Gebührenwert bis 16.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 812 Abs. 1 S. 1; BGB § 138 Abs. 2;

Gründe:

I.

Von einer Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird nach § 540 Abs. 2, § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.

II.