OLG Düsseldorf - Urteil vom 30.08.2021
12 U 8/21
Normen:
ZPO § 167; BGB § 209; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
LG Mönchengladbach, vom 16.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 475/18

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Golf Cabriolet Blue Motion mit einem Motor der Baureihe EA 189Einrede der VerjährungZustellung demnächst nach Eingang eines Antrags oder einer Erklärung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2021 - Aktenzeichen 12 U 8/21

DRsp Nr. 2022/15260

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Golf Cabriolet Blue Motion mit einem Motor der Baureihe EA 189 Einrede der Verjährung Zustellung "demnächst" nach Eingang eines Antrags oder einer Erklärung

Einem Zustellungsveranlasser zuzurechnende Verzögerungen bei der Zustellung einer Klageschrift von bis zu 14 Tagen gelten regelmäßig als geringfügig und sind deshalb hinzunehmen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16.12.2020 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach (Az. 6 O 475/18) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung i.H. von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H. von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 167; BGB § 209; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

I.

Die Parteien streiten über Ansprüche im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal.

I. II. 1. 2. a) b) c)