Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18. Dezember 2020 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 17.588,90 zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank aus einem Betrag in Höhe von € 17.588,90 ab dem 29. Oktober 2020 Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges VW Golf VI 1,6 Variant mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) … einschließlich der zugehörigen Fahrzeugschlüssel und Rückgabe der Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|