Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 09.07.2021, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.003,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 27.06.2020 Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des VW Golf mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer ...89 zu zahlen.
3.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.171,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 27.06.2020 zu zahlen.
4.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen und bleibt die Klage abgewiesen.
5.Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 25% und die Beklagte 75%.
6.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
7.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten um die Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrages im sogenannten "VW-Diesel-Skandal".
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