Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07.06.2019 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.768,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.12.2018 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs der Marke X, Typ Q 2.0 ###, Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ######0####000003, zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 958,19 € freizustellen.
Im Übrigen wird Klage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten und die Berufung des Klägers werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 71 % und die Beklagte zu 29 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|