Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.5.2019 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
I.
Der Kläger, der im Februar 2016 von der Firma Autohaus A in B einen gebrauchten VW C für 16.695 € gekauft hat, verlangt von der Beklagten die Erstattung des Kaufpreises. Das Fahrzeug wurde mit einem Kilometerstand von 98.984 km an ihn ausgeliefert.
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