OLG Stuttgart - Endurteil vom 15.10.2021
5 U 173/21
Normen:
ZPO § 92 Abs. 2 Nr. 1; RVG -VV Nr. 2300;
Vorinstanzen:
LG Rottweil, vom 10.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 527/20

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Passat mit einem Motor der Baureihe EA 189Anzurechnende Nutzungsentschädigung auf der Basis einer Gesamtlaufleistung von 300000 kmVoraussetzungen für die Feststellung eines Annahmeverzugs (vorliegend verneint)

OLG Stuttgart, Endurteil vom 15.10.2021 - Aktenzeichen 5 U 173/21

DRsp Nr. 2022/3758

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Passat mit einem Motor der Baureihe EA 189 Anzurechnende Nutzungsentschädigung auf der Basis einer Gesamtlaufleistung von 300000 km Voraussetzungen für die Feststellung eines Annahmeverzugs (vorliegend verneint)

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 10.05.2021, Az. 2 O 527/20, abgeändert:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.209,96 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 9.717,25 € seit 11.11.2020 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges VW Passat 2.0 l mit der Fahrgestellnummer ... zu zahlen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von EUR 864,66 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.12.2020 an die Klagepartei zu zahlen.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

III.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: bis zu 13.000,00 €

Normenkette:

ZPO § 92 Abs. 2 Nr. 1; RVG -VV Nr. 2300;

Gründe

I.

Der Kläger begehrt von der Beklagten Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Kauf eines vom sogenannten "Dieselskandal" betroffenen Kraftfahrzeuges.

1. 2. 3.