Auf die Berufung der Klagepartei wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 22.07.2019, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei 66,90 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 08.02.2019 zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 729,23 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 08.02.2019 zu zahlen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung der Klagepartei wird zurückgewiesen.
III.Die Klagepartei hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.
IV. V.
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