OLG Nürnberg - Endurteil vom 22.09.2021
12 U 3164/19
Normen:
ZPO § 287;
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, vom 22.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 2717/19

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Passat mit einem Motor der Baureihe EA 189Grundsätze der VorteilsausgleichungKleiner und großer Schadensersatzanspruch

OLG Nürnberg, Endurteil vom 22.09.2021 - Aktenzeichen 12 U 3164/19

DRsp Nr. 2021/16996

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Passat mit einem Motor der Baureihe EA 189 Grundsätze der Vorteilsausgleichung Kleiner und großer Schadensersatzanspruch

Der Schaden ist bei einem sog. kleinen Schadenersatzanspruch gerichtet auf Ersatz des Minderwerts eines Fahrzeugs, das eine fehlerhafte Motorsteuerung aufwies, ebenso unter Berücksichtigung des Vorteilsausgleichs durch die tatsächlich erfolgte Nutzung des Fahrzeugs und einen etwaigen Weiterverkaufserlös zu errechnen wie bei einem sog. großen Schadenersatzanspruch aufgrund sittenwidrig vorsätzlicher Schädigung nach §§ 826, 31 BGB.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Klagepartei wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 22.07.2019, Az. 9 O 2717/19, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei 66,90 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 08.02.2019 zu zahlen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 729,23 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 08.02.2019 zu zahlen.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die weitergehende Berufung der Klagepartei wird zurückgewiesen.

III.

Die Klagepartei hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.

IV. V.