Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Stade vom 3. Dezember 2020 geändert.
Die Beklagte hat an den Kläger 18.006,98 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. August 2020 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Volkswagen Passat Variant Highline BMT 2.0 TDI (FIN: ...) sowie weitere 1.171,67 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. August 2020 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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