OLG Düsseldorf - Urteil vom 20.08.2020
16 U 36/20
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Mönchengladbach, vom 04.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 175/18

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW T5 Multivan mit einem Motor der Baureihe EA 189Anforderungen an eine DarlegungslastBehauptungen ins Blaue hineinProgrammierung eines Thermofensters

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2020 - Aktenzeichen 16 U 36/20

DRsp Nr. 2021/8386

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW T5 Multivan mit einem Motor der Baureihe EA 189 Anforderungen an eine Darlegungslast Behauptungen ins Blaue hinein Programmierung eines Thermofensters

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 4. September 2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach - Az.: 12 O 175/18 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil und das Berufungsurteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe

I.

Die Klägerin macht gegenüber der Beklagten Ansprüche nach einem Gebrauchtwagenkauf im Zusammenhang mit dem sogenannten "Dieselabgasskandal" geltend.