OLG München - Endurteil vom 15.11.2021
17 U 3123/21
Normen:
BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 212 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
LG Landshut, vom 21.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 42 O 3854/20

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan mit einem Motor der Baureihe EA 189Einrede der VerjährungGrob fahrlässige Unkenntnis von Ansprüchen

OLG München, Endurteil vom 15.11.2021 - Aktenzeichen 17 U 3123/21

DRsp Nr. 2021/17644

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan mit einem Motor der Baureihe EA 189 Einrede der Verjährung Grob fahrlässige Unkenntnis von Ansprüchen

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des LG Landshut vom 21.04.2021 (Aktenzeichen: 42 O 3854/20) abgeändert und unter teilweiser Aufhebung wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1.536,30 nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 14.01.2021 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs VW Tiguan mit der Fahrgestellnummer ...

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 95% und die Beklagte 5%.

4.

Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

II.

Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

III.

Von den Kosten des Berufungsrechtsstreits tragen der Kläger 95% und die Beklagte 5%.

IV. V.