Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des LG Landshut vom 21.04.2021 (Aktenzeichen:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1.536,30 nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 14.01.2021 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs VW Tiguan mit der Fahrgestellnummer ...
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 95% und die Beklagte 5%.
4.Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
II.Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
III.Von den Kosten des Berufungsrechtsstreits tragen der Kläger 95% und die Beklagte 5%.
IV. V.
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