Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 03.02.2021, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 15.853,85 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 06.10.2020 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des Fahrzeuges VW Tiguan mit der ...863.
3.Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Fahrzeuges VW Tiguan mit der ...863 im Annahmeverzug befindet.
4.Die Beklagte wird verurteilt, die Klagepartei von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von € 1.100,51 freizustellen.
5.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
6.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
7.Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 77%, die Klägerin trägt 23%.
8. 9.
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