OLG München - Endurteil vom 18.10.2021
3 U 999/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 852 S. 1; BGB § 214;
Vorinstanzen:
LG Traunstein, vom 03.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 1450/20

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan mit einem Motor der Baureihe EA 189Einrede der VerjährungHerausgabeanspruch nach Eintritt der VerjährungRechtsfolgenverweisung auf das Bereicherungsrecht

OLG München, Endurteil vom 18.10.2021 - Aktenzeichen 3 U 999/21

DRsp Nr. 2022/17519

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan mit einem Motor der Baureihe EA 189 Einrede der Verjährung Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung Rechtsfolgenverweisung auf das Bereicherungsrecht

§ 852 S. 1 BGB ist eine Rechtsfolgenverweisung auf das Bereicherungsrecht und bewirkt eine Beschränkung des verjährten deliktischen Anspruchs "auf das durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des Geschädigten Erlangte".

Tenor

1.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 03.02.2021, Az. 6 O 1450/20 aufgehoben.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 15.853,85 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 06.10.2020 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des Fahrzeuges VW Tiguan mit der ...863.

3.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Fahrzeuges VW Tiguan mit der ...863 im Annahmeverzug befindet.

4.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klagepartei von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von € 1.100,51 freizustellen.

5.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

6.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

7.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 77%, die Klägerin trägt 23%.

8. 9.