SchlHOLG - Urteil vom 13.08.2021
17 U 9/21
Normen:
BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Lübeck, vom 12.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 324/20

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan mit einem Motor der Baureihe EA 288Zulässigkeit eines software-gesteuerten Thermofensters

SchlHOLG, Urteil vom 13.08.2021 - Aktenzeichen 17 U 9/21

DRsp Nr. 2021/13847

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan mit einem Motor der Baureihe EA 288 Zulässigkeit eines software-gesteuerten Thermofensters

1. Eine deliktische Haftung gemäß § 826 BGB aufgrund der Verwendung einer Abschaltsoftware bei der Abgasbehandlung eines PKW setzt auch im Falle einer unzulässigen Abschalteinrichtung voraus, dass auf diese Weise grundlegende normative Maßstäbe und Wertvorstellungen der Rechtsordnung verletzt werden. Allein die Enttäuschung "berechtigter Erwartungen" eines Erwerbers reicht nicht.2. Fehlerhafte Angaben eines Herstellers über das Abgasverhalten eines Fahrzeugs im Typengenehmigungsverfahren gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt begründen bei Verwendung eines "Thermofensters" nicht generell und nicht schon allein deshalb "besondere Umstände" Im Rahmen des Sittenwidrigkeitsurteils (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19 -), weil der Hersteller seinem Gewinnstreben den Vorrang gegenüber weitergehender Schadstoffreduzierung eingeräumt haben könnte. Notwendig wären wenigstens gravierend unzureichende, fehlerhafte oder unterlassene Angaben (entgegen Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. Februar 2021 - 1 U 91/20-, SchlHA 2021, 188 ff.).