OLG Düsseldorf - Urteil vom 11.03.2020
18 U 221/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Kleve, vom 10.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 590/18

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan TDI mit einem Motor der Baureihe EA 189Erschlichene Typgenehmigung für ein KraftfahrzeugBegriff der Sittenwidrigkeit

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2020 - Aktenzeichen 18 U 221/19

DRsp Nr. 2020/15536

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan TDI mit einem Motor der Baureihe EA 189 Erschlichene Typgenehmigung für ein Kraftfahrzeug Begriff der Sittenwidrigkeit

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Kleve vom 10.05.2019, Az. 3 O 590/18, unter Zurückweisung ihrer weitergehenden Berufung und der Berufung des Klägers teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.545,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.12.2018 zu zahlen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pkw VW Tiguan 2,0 l TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer WVG....

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Pkw VW Tiguan 2,0 l TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer WVG in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger gegenüber den Rechtsanwälten A..., B..., C... von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.171,67 EUR freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.