Das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 05.11.2019, Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.554,65 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.09.2018 zu zahlen.
2.Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache wegen eines Betrages in Höhe von 35.180,02 € erledigt hat.
II.Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die weitergehenden Berufungen des Klägers und der Beklagten zurückgewiesen.
III.Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger zu 14 % und die Beklagte zu 86 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
IV.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte als Herstellerin eines Fahrzeuges VW Touareg 3,0 TDI in Anspruch.
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