SchlHOLG - Urteil vom 27.01.2022
6 U 88/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Lübeck, vom 05.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 195/18

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Touareg mit einem Motor der Baureihe EA 896Unzulässige AbschalteinrichtungBegriff der SittenwidrigkeitMotor eines DrittherstellersBerechnung gezogener Nutzungen

SchlHOLG, Urteil vom 27.01.2022 - Aktenzeichen 6 U 88/19

DRsp Nr. 2022/6317

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Touareg mit einem Motor der Baureihe EA 896 Unzulässige Abschalteinrichtung Begriff der Sittenwidrigkeit Motor eines Drittherstellers Berechnung gezogener Nutzungen

Tenor

I.

Das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 05.11.2019, Az.: 4 O 195/18 wird teilweise abgeändert.

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.554,65 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.09.2018 zu zahlen.

2.

Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache wegen eines Betrages in Höhe von 35.180,02 € erledigt hat.

II.

Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die weitergehenden Berufungen des Klägers und der Beklagten zurückgewiesen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger zu 14 % und die Beklagte zu 86 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe

I.

Der Kläger nimmt die Beklagte als Herstellerin eines Fahrzeuges VW Touareg 3,0 TDI in Anspruch.