Auf die Berufungen der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das am 22. April 2020 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
-an die Klägerin 19.989,61 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 10.696,61 € seit dem 8. November 2019 und die Beklagte zu 2 darüber hinaus seit dem 7. November 2019, aus weiteren 2.606,64 € seit dem 11. März 2020, aus weiteren 3.832,28 € seit dem 7. November 2020, aus weiteren 2.140,56 € seit dem 15. Juni 2021 und im Übrigen seit dem 23. Juni 2021 zu zahlen und
-die Klägerin in Höhe eines Betrags von 31.556,88 € von den Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag vom 17. September 2020 mit der Volkswagen Bank, A Straße 57, B, Vertragsnummer C freizustellen,
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