OLG München - Endurteil vom 29.09.2021
7 U 5111/20
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1a;
Vorinstanzen:
LG Traunstein, vom 06.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 3359/19

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Touran mit einem Motor der Baureihe EA 189Verjährungshemmung durch Teilnahme an einer MusterfeststellungsklageBerechnung anzurechnender Nutzungsvorteile

OLG München, Endurteil vom 29.09.2021 - Aktenzeichen 7 U 5111/20

DRsp Nr. 2021/16008

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Touran mit einem Motor der Baureihe EA 189 Verjährungshemmung durch Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage Berechnung anzurechnender Nutzungsvorteile

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 06.08.2020, Az. 5 O 3359/19, aufgehoben.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, Zug-um-Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs Volkswagen Touran mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer ...929 an die Klagepartei 13.360,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.01.2020 zu zahlen.

3.

Die Beklagte wird verurteilt, der Klagepartei die Kosten des außergerichtlichen Vorgehens in Höhe von 1.029,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.01.2020 zu erstatten.

4.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der in Ziff. 2 dieses Urteils genannten Zug-um-Zug-Leistung in Verzug befindet.

5.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen und wird die Berufung zurückgewiesen.

6.

Von den Kosten des Verfahrens tragen die Klagepartei 37% und die Beklagte 63%.

7.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

8.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1a;

Gründe

I.

Die Parteien streiten um Schadensersatz im Rahmen des "Diesel-Skandals".

1. 2. 3. 4. 1. 2. 3. 4.