FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 31.08.2005
2 K 295/02
Normen:
GrEStG (1977) § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 16 Abs. 2 ; AusglLeistG; EigentÜbertrG;

Erwerb landwirtschaftlicher Flächen; Grunderwerbsteuer

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.08.2005 - Aktenzeichen 2 K 295/02

DRsp Nr. 2006/2336

Erwerb landwirtschaftlicher Flächen; Grunderwerbsteuer

1. Der Erwerb landwirtschaftlicher Flächen, der nach dem Kaufvertrag offenbar der Durchführung des Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) dienen sollte, ist nicht nach dem Eigentumsübertragungsgesetz (EigentÜbertrG) von der Grunderwerbsteuer befreit. 2. Der Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem EigentÜbertrG unterfallen nur Verkäufe volkseigener land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen durch die Treuhand Land- und Forstwirtschaft. 3. Die Voraussetzungen für eine analoge Anwendung von § 16 Nr. 2 GrEStG auf Erwerbe nach dem AusglLeistG liegen nicht vor.

Normenkette:

GrEStG (1977) § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 16 Abs. 2 ; AusglLeistG; EigentÜbertrG;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen durch den Kläger grunderwerbsteuerpflichtig ist.