FG Düsseldorf - Urteil vom 28.02.1997
18 K 7568/92 E
Fundstellen:
EFG 1998, 113

Erwerb von Anteilen an konkursgefährdeter Kapitalgesellschaft

FG Düsseldorf, Urteil vom 28.02.1997 - Aktenzeichen 18 K 7568/92 E

DRsp Nr. 2001/2801

Erwerb von Anteilen an konkursgefährdeter Kapitalgesellschaft

Ein Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten i.S. des § 42 AO liegt vor, wenn der Steuerpflichtige einen weiteren Gesellschaftsanteil an einer konkursgefährdeten Kapitalgesellschaft zum Kaufpreis von DM 1 erwirbt, durch den der Anteil an dieser Kapitalgesellschaft auf über 25 % aufgestockt wird, und er Anhaltspunkte für ein Konzept zur Unternehmensfortführung im Zeitpunkt des Erwerbs weder darlegt noch nachweist. Die Geltendmachung eines Verlusts nach § 17 Abs. 4 EStG kommt daher nicht in Betracht.

Tatbestand:

Die Kläger sind Eheleute und wurden im Streitjahr 1989 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Für dieses Streitjahr machten sie einen Verlust in Höhe von 53.522,-- DM aus der Auflösung der GmbH für elektronische Geräte (X- GmbH) gemäß § 17 Abs.1 und 4 Einkommensteuergesetz - EStG - bei den Einkünften der Klägerin aus Gewerbebetrieb geltend.

Am Stammkapital der X- GmbH in Höhe von 200.000,--DM war die Klägerin seit Gründung ausweislich des Gesellschaftsvertrages vom 9.März 1987 mit 30.400,--DM und damit zu einem Anteil von 15, 2 vH beteiligt; mit Vertrag vom 26.3.1987 veräußerte sie einen Anteil von 15.200,--DM.