BFH - Urteil vom 19.05.2011
X R 30/10
Normen:
EStG a.F. § 10 Abs. 3 S. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 22.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 3464/08

Erwerb von Anwartschaftsrechten auf eine Altersversorgung ohne eigene Beitragsleistung aufgrund vertraglicher Vereinbarung

BFH, Urteil vom 19.05.2011 - Aktenzeichen X R 30/10

DRsp Nr. 2011/16375

Erwerb von Anwartschaftsrechten auf eine Altersversorgung ohne eigene Beitragsleistung aufgrund vertraglicher Vereinbarung

1. NV: Der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft erwirbt eine allein ihm gewährte Versorgungszusage nicht ausschließlich durch eigene Beitragsleistung, sondern auch zu Lasten seiner Mitgesellschafter, selbst wenn er bei einer anderen, nicht die Versorgungszusage gewährenden Kapitalgesellschaft auf seine gesellschaftsrechtlichen Ansprüche verzichtet. 2. NV: Ein Durchgriff durch eine Kapitalgesellschaft kommt grundsätzlich nicht in Betracht, da die Kapitalgesellschaft ein selbständiges Steuersubjekt ist (sog. Trennungsprinzip). 3. NV: Eine "wirtschaftliche Betrachtungsweise" führt nicht zur Behandlung von Pensionszusagen zweier Gesellschaften gegenüber ihren jeweiligen Gesellschaftern wie solche einer Gesellschaft gegenüber ihren jeweils zur Hälfte beteiligten Gesellschaftern, da unterschiedliche Gesellschaften verschiedene rechtliche Schicksale erleiden können.

Normenkette:

EStG a.F. § 10 Abs. 3 S. 1 Nr. 2;

Gründe

I.