Streitig ist, ob und mit welchem Anteil eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung steuerlich zu erfassen ist. Die Kläger (Kl.) werden als Eheleute zur Einkommensteuer (ESt) zusammen veranlagt. Die Klägerin (Klin). erzielte im Streitjahr 2006 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die das Finanzamt (FA) zunächst auf der Grundlage der Erklärung berücksichtigte.
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