Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 05.12.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über Rente wegen Erwerbsminderung.
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