FG Berlin, vom 12.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 5125/01
Erwerbstatbestand, Erwerbsgegenstand und Erwerbszeitpunkt beim Erwerb aufgrund eines Vertrages zu Gunsten Dritter
BFH, Urteil vom 20.01.2005 - Aktenzeichen II R 20/03
DRsp Nr. 2005/5797
Erwerbstatbestand, Erwerbsgegenstand und Erwerbszeitpunkt beim Erwerb aufgrund eines Vertrages zu Gunsten Dritter
»Erlangt aus einem Vertrag zu Gunsten Dritter der begünstigte Dritte einen frei verfügbaren Anspruch auf die Leistung gegen den Versprechenden, ist der Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1ErbStG erfüllt. Erwerbsgegenstand ist in einem solchen Fall die --als Folge des Abschlusses des Vertrages zu Gunsten Dritter entstandene-- Forderung des Dritten gegen den Verpflichteten. Die Steuer entsteht mit der Begründung des Forderungsrechts des Dritten.«