FG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.02.1998
5 K 182/97
Fundstellen:
EFG 1998, 1087

Erwerbsvorgang: Rückgängigmachung durch Aufhebungsvertrag

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.1998 - Aktenzeichen 5 K 182/97

DRsp Nr. 2001/2630

Erwerbsvorgang: Rückgängigmachung durch Aufhebungsvertrag

1. Ein zivilrechtlich bestehender Rechtsanspruch auf Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs kann durch einvernehmliche Vereinbarung (Aufhebungsvertrag) verwirklicht werden, wenn vor ihrem Abschluß ein gesetzlich/vertraglich ausbedungenes Recht zur Rückgängigmachung des Grundstücksgeschäfts bestanden hat. 2. Ein Erwerbsvorgang kann auch teilweise (z.B. wegen nicht vollständig erbrachter Bauleistungen) nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG rückgängig gemacht werden.

Tatbestand:

Mit notariell beurkundetem Kaufvertragsangebot vom 9. November 1993 boten Herr ... und die Fa. ... den Klägern den Abschluss eines Kaufvertrags über eine noch zu erstellende Eigentumswohnung in der ... Strasse in ... zum Kaufpreis von insgesamt ... DM an.

Wegen des weiteren Inhalts dieses Vertragsangebots wird hierauf Bezug genommen (Bl.4-24 der Grunderwerbsteuer - GrESt - Akten des Beklagten - Bekl -).

Mit notariell beurkundeter Vertragsannahme vom 24. November 1993 nahmen die Kläger vorstehendes Kaufvertragsangebot an.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Inhalts der Vertragsannahme wird auf diese Bezug genommen (B1.1-3 der GrESt-Akten des Bekl).