Das Verfahren wegen Einkommensteuer 2011 wird eingestellt.
2.Die Klage wegen Gewerbesteuermessbetrag 2011 wird abgewiesen.
3.Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
4.Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
5.Die Revision wird zugelassen.
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