BFH - Beschluss vom 20.10.2009
X B 241/08
Normen:
EStG § 21; EStG § 22 Nr. 3; FGO § 116 Abs. 3 S. 3;
Fundstellen:
BFH/NV 2010, 198
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 06.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 266/07

Erzielung von Einkünften durch Erwerb von Wirtschaftsgütern (u.a. Hochseecontainer) in erheblichem Umfang mit der gewerblichen Absicht der Vermietung und Veräußerung nach Ablauf der Mietdauer zwecks Erzielung eines Totalgewinns

BFH, Beschluss vom 20.10.2009 - Aktenzeichen X B 241/08

DRsp Nr. 2009/26188

Erzielung von Einkünften durch Erwerb von Wirtschaftsgütern (u.a. Hochseecontainer) in erheblichem Umfang mit der gewerblichen Absicht der Vermietung und Veräußerung nach Ablauf der Mietdauer zwecks Erzielung eines Totalgewinns

Normenkette:

EStG § 21; EStG § 22 Nr. 3; FGO § 116 Abs. 3 S. 3;

Gründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Zulassung der Revision wegen Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) kommt nicht in Betracht.

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