BFH - Beschluss vom 15.04.2004
VII B 63/03
Normen:
AO § 37 Abs. 2 § 44 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 1214
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 08.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 309/98

ESt-Erstattung an Ehegatten

BFH, Beschluss vom 15.04.2004 - Aktenzeichen VII B 63/03

DRsp Nr. 2004/11696

ESt-Erstattung an Ehegatten

1. Leistungen eines Ehegatten an das FA sollen im Allgemeinen auch die ESt-Schuld des anderen, mit ihm zusammenveranlagten Ehepartners begleichen, sofern dieser Annahme nicht ausdrückliche Absichtsbekundungen entgegenstehen.2. Dabei spielt es keine Rolle, ob der andere Ehegatte in seiner Person Tatbestände verwirklicht hat, die zum Entstehen der die Eheleute als Gesamtschuldner treffenden Steuerschuld geführt haben.3. Bei nicht getrenntlebenden Eheleuten ist grundsätzlich davon auszugehen, dass beide Ehegatten erstattungsberechtigt sind. Der Erstattungsbetrag ist dann zwischen ihnen nach Köpfen aufzuteilen.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2 § 44 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) möchte erreichen, dass die von ihr für das Jahr 1995 entrichteten Einkommensteuervorauszahlungen in Höhe von ... DM nicht nur zur Hälfte, sondern zu 82,41 v.H. auf ihre vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) für dieses Jahr festgesetzte Einkommensteuerschuld angerechnet bzw. erstattet werden.