EStG § 63 Abs. 1 S. 3 ; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2a ; EU-Verordnung Nr. 1408/71;
EU-Ausländer; Wohnsitz; Mitgliedstaat; Meldebestätigung; Kindergeld - Kindergeldberechtigung von EU-Ausländern
FG Hessen, Urteil vom 18.01.2007 - Aktenzeichen 13 K 1940/05
DRsp Nr. 2007/21407
EU-Ausländer; Wohnsitz; Mitgliedstaat; Meldebestätigung; Kindergeld - Kindergeldberechtigung von EU-Ausländern
1. EU-Ausländer, die im Inland wohnen, haben für ihre Kinder Anspruch auf Kindergeld, wenn diese im Inland oder in einem EU-Mitgliedsstaat ihren Wohnsitz haben.2. Steht aufgrund der vorgelegten Nachweise fest, dass das Kind entweder im Inland oder in einem EU-Mitgliedstaat seinen Wohnsitz hat, besteht ein Anspruch auf Kindergeld, ohne dass eine positive Meldebestätigung eines bestimmten EU-Mitgliedstaates vorliegen muss.
Normenkette:
EStG § 63 Abs. 1 S. 3 ; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2a ; EU-Verordnung Nr. 1408/71;
Tatbestand:
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