Zwischen den Beteiligten ist die Auslegung des § 65 Abs. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz – EStG – streitig.
Die Klägerin ist seit 2003 als Beamtin beim Bundesministerium … in E tätig.
Mit Schreiben vom 05.11.2012 beantragte die Klägerin bei der Familienkasse E Kindergeld für ihre am …10.2011 geborene Tochter A ab dem 01.12.2012. Die Klägerin gab dabei an, dass der Kindesvater, Herr P, seit Juli 2012 bei der K in Belgien tätig sei und dort für ihre Tochter einen Kinderzuschlag erhalte. Den monatlichen Betrag dieses Kinderzuschlags könne sie mangels genauer Gehaltsabrechnung noch nicht angeben.
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