FG Köln - Urteil vom 21.05.2015
11 K 3038/13
Normen:
EU-Beamtenstatus Art 67 Abs 2; EStG § 65 Abs 1 Satz 1 Nr 3;

EU-Beamtenstatus - nichtverheiratete Eltern erhalten Kindergeld

FG Köln, Urteil vom 21.05.2015 - Aktenzeichen 11 K 3038/13

DRsp Nr. 2015/18459

EU-Beamtenstatus - nichtverheiratete Eltern erhalten Kindergeld

Gemäß Art. 67 Abs. 2 des EU-Beamtenstatus besteht - entgegen § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 EStG - Anspruch auf Kindergeld auch dann, wenn ein nicht verheirateter Elternteil Beamter, ruhegehaltsberechtigter Beamter oder sonstiger Bediensteter der Europäischen Gemeinschaften ist, während der andere nicht verheiratete Elternteil in Deutschland einer Berufstätigkeit nachgeht.

Normenkette:

EU-Beamtenstatus Art 67 Abs 2; EStG § 65 Abs 1 Satz 1 Nr 3;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Auslegung des § 65 Abs. 1 Satz 3 EinkommensteuergesetzEStG – streitig.

Die Klägerin ist seit 2003 als Beamtin beim Bundesministerium … in E tätig.

Mit Schreiben vom 05.11.2012 beantragte die Klägerin bei der Familienkasse E Kindergeld für ihre am …10.2011 geborene Tochter A ab dem 01.12.2012. Die Klägerin gab dabei an, dass der Kindesvater, Herr P, seit Juli 2012 bei der K in Belgien tätig sei und dort für ihre Tochter einen Kinderzuschlag erhalte. Den monatlichen Betrag dieses Kinderzuschlags könne sie mangels genauer Gehaltsabrechnung noch nicht angeben.