EuGH - 11.01.2001 (Rs C-226/99) - DRsp Nr. 2001/8942
EuGH, vom 11.01.2001 - Aktenzeichen Rs C-226/99
DRsp Nr. 2001/8942
Art. 244 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12.10.1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften ist so auszulegen, dass er nur den Zollbehörden die Befugnis einräumt, den Vollzug einer angefochtenen Entscheidung auszusetzen. Diese Vorschrift schränkt jedoch nicht die Befugnis der gemäß Art. 243 dieser Verordnung mit einem Rechtsbehelf befassten Gerichte ein, eine solche Aussetzung anzuordnen, um ihrer Pflicht zur Sicherstellung der vollen Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts nachzukommen.