FG München - Beschluss vom 15.09.2016
14 K 1974/15
Normen:
ZK Art. 29 Abs. 1; ZK Art. 31;
Fundstellen:
BB 2017, 995

Europarechtliche Anforderungen an die Bemessung des Zollwerts bei Verrechnungspreisen

FG München, Beschluss vom 15.09.2016 - Aktenzeichen 14 K 1974/15

DRsp Nr. 2016/17662

Europarechtliche Anforderungen an die Bemessung des Zollwerts bei Verrechnungspreisen

Tenor

A.

Dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) werden gem. Art. 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1.

Lassen es die Vorschriften der Art. 28 ff. der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302, S. 1) in der durch die Verordnung (EG) Nr. 2700/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2000 (ABl. L 311, S. 17) geänderten Fassung zu, einen vereinbarten Verrechnungspreis, der sich aus einem zunächst in Rechnung gestellten und angemeldeten Betrag und einer pauschalen Berichtigung nach Ablauf des Abrechnungszeitraums zusammensetzt, unter Anwendung eines Aufteilungsschlüssels als Zollwert zu Grunde zu legen, und zwar unabhängig davon, ob am Ende des Abrechnungszeitraums eine Nachbelastung oder eine Gutschrift an den Beteiligten erfolgt?

2.

wenn ja:

Kann der Zollwert anhand vereinfachter Ansätze geprüft bzw. festgesetzt werden, wenn die Auswirkungen nachträglicher Verrechnungspreisanpassungen (sowohl nach oben als auch nach unten) anzuerkennen sind?

B.

Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des EuGH über die Vorabentscheidungsfragen ausgesetzt.

Normenkette:

ZK Art. 29 Abs. 1; ZK Art. 31;

[Gründe]

1. Sachverhalt