EuGH - Urteil vom 05.07.2012
Rs. C-558/10
Normen:
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften Art. 13 Abs. 2; AEUV Art. 267;
Fundstellen:
IStR 2012, 616
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Tribunal de grande instance de Chartres (Frankreich) - 24.11.2010,

Europarechtswidrige Einbeziehung von Unionsbezügen bei der Berechung einer innerstaatlichen Solidaritätssteuer auf das Vermögen; Vorabentscheidungsersuchen des französischen Tribunal de grande instance de Chartres

EuGH, Urteil vom 05.07.2012 - Aktenzeichen Rs. C-558/10

DRsp Nr. 2012/14285

Europarechtswidrige Einbeziehung von Unionsbezügen bei der Berechung einer innerstaatlichen Solidaritätssteuer auf das Vermögen; Vorabentscheidungsersuchen des französischen Tribunal de grande instance de Chartres

Art. 13 Abs. 2 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, das ursprünglich dem Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften beigefügt war und sodann durch den Vertrag von Amsterdam dem EG-Vertrag beigefügt wurde, ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, wonach die von der Union an ihre Beamten und Bediensteten oder an ehemalige Beamte und ehemalige Bedienstete gezahlten Bezüge, einschließlich der Ruhegehälter und der Vergütungen wegen endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst, im Rahmen der Plafonierung einer Steuer wie des ISF berücksichtigt werden.

Tenor: