FG Sachsen - Beschluss vom 16.03.2009
8 V 179/07
Normen:
EStG 1997 § 18 Abs. 1 Nr. 1; EStG 1997 § 18 Abs. 4 S. 2; EStG 1997 § 15 Abs. 1 Nr. 2 S. 1; EStG 1997 § 3 Nr. 2; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; FGO § 69 Abs. 3 S. 1; FGO § 69 Abs. 2 S. 2;

Existenzgründungszuschüsse an die Mitglieder einer neu gegründeten Anwaltssozietät als Sonderbetriebseinnahmen

FG Sachsen, Beschluss vom 16.03.2009 - Aktenzeichen 8 V 179/07

DRsp Nr. 2009/10543

Existenzgründungszuschüsse an die Mitglieder einer neu gegründeten Anwaltssozietät als Sonderbetriebseinnahmen

1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass Zuschüsse, die die Gesellschafter einer neu gegründeten Anwaltssozietät anlässlich der Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit in der Sozietät aus Landesmitteln und dem Europäischen Sozialfonds erhalten, als Sonderbetriebseinnahmen der Gesellschafter im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zu berücksichtigen sind. 2. Zuschüsse zur Förderung der Existenzgründung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln sind nicht nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG 1997 § 18 Abs. 1 Nr. 1; EStG 1997 § 18 Abs. 4 S. 2; EStG 1997 § 15 Abs. 1 Nr. 2 S. 1; EStG 1997 § 3 Nr. 2; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; FGO § 69 Abs. 3 S. 1; FGO § 69 Abs. 2 S. 2;

Tatbestand:

I.