Die Beteiligten streiten über die Rückforderung von Kindergeld.
Der Kläger (Kl.) ist der Vater des am ... November 1970 geborenen Kindes B. Nach dem Schwerbehindertenausweis vom 03. November 1990 ist das Kind zu 100 % schwerbehindert. In dem Ausweis sind die Merkzeichen G., RF und H. eingetragen. Ursache der Behinderung ist eine geistige Behinderung mit Verhaltensstörungen und cerebralem Anfallsleiden.
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