Die Rechtsvorgängerin der Klägerin (TAT) überführte als zugelassener Versender am 03.06.1994 in Raunheim ein Turbostrahlwerk in das externe gemeinschaftliche Versandverfahren. Als Empfänger gab sie in der Versandanmeldung die Firma AM-NA in Rom und als Bestimmungsstelle das Zollamt "Roma-Airport" an. Die Ware, die laut Versandanmeldung mit LKW befördert werden sollte, war der Bestimmungsstelle bis zum 17.06.1994 zu gestellen.
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