FG Düsseldorf - Urteil vom 28.11.2006
10 K 4008/04 E
Normen:
EStG § 3 Nr. 11 ; EStG § 3c ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1 ; FVG § 17 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 744

Fachausbildung; Verkehrsflugzeugführer; Erstattung von Lehrgangsgebühren; Kürzung vorweggenommener Werbungskosten; Gerichtliche Sachverhaltsermittlung - Aufwendungen im Rahmen des Erwerbs einer Fluglizenz können bei einer zweistufigen Flugausbildung steuerlich vollständig als Werbungskosten berücksichtigt werden

FG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2006 - Aktenzeichen 10 K 4008/04 E

DRsp Nr. 2007/6227

Fachausbildung; Verkehrsflugzeugführer; Erstattung von Lehrgangsgebühren; Kürzung vorweggenommener Werbungskosten; Gerichtliche Sachverhaltsermittlung - Aufwendungen im Rahmen des Erwerbs einer Fluglizenz können bei einer zweistufigen Flugausbildung steuerlich vollständig als Werbungskosten berücksichtigt werden

1. Soweit bei einer Fachausbildung zum Verkehrsflugzeugführer (ATPL) als notwendiges Durchgangsstadium auch die Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erwerb einer Privatpilotenlizenz (PPL) erforderlich sind, sind diese - anders als Aufwendungen zum isolierten Erwerb einer PPL - als vorweggenommene Werbungskosten steuerlich zu berücksichtigen. 2. Allein eine konkrete Aussicht auf steuerfreie Erstattung dieser Aufwendungen in einem späteren Veranlagungszeitraum rechtfertigt noch keine entsprechende Kürzung der Werbungskosten nach Maßgabe des § 3c EStG. 3. Gleiches gilt jedenfalls dann, wenn eine derartige in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorweggenommenen Werbungskosten stehende steuerfreie Erstattung auch zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Steuerfestsetzung nicht positiv festgestellt werden kann.