1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, den beim Amtsgericht X (Geschäftszeichen:) gestellten Antrag auf Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens vom 02. Januar 2009 zurückzunehmen.
2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Beschwerde wird zugelassen.
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