Die Beteiligten streiten über die Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses, über den beruflich bedingten Anteil der KFZ-Kosten, über die Berücksichtigung von Zuzahlungen des Klägers zu einem Leasingfahrzeug als Werbungskosten und über die Berücksichtigung von Fahrtaufwendungen der Klägerin.
Der Kläger war in den Streitjahren als kaufmännischer Angestellter eines Pharmaunternehmens mit erfolgsabhängigen Bezügen tätig.
Nach überwiegend erfolglosen Einspruchsverfahren haben die Kläger Klage erhoben.
Die Kläger beantragen,
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